Wahlgeheimnis
Eine Lokalredaktion berichtet, dass ein Bürger die Bundestagswahl In seinem Wahlkreis anfechten will. Er und seine Frau haben ihre Erststimme einer Liste gegeben. Für diese Liste wird aber nur eine Stimme ausgezählt. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass die Zeitung in dem strittigen Beitrag dem Wahlgeheimnis unterliegende Tatbestände veröffentlicht habe, ohne dazu von ihm oder anderen Mitgliedern des Kreiswahlausschusses ermächtigt worden zu sein. (1987)