Falsche Behauptung
Zeitschrift beschreibt ein angebliches Krebs-Drama in einer Turnhalle
Eine Zeitschrift berichtet in Schlagzeile und Text, dass sich ein bekannter Fernsehmoderator und seine Lebensgefährtin Sorgen um die Gesundheit ihrer 12-jährigen Tochter machen. In der Turnhalle der Schule, die sie besuche, seien an der Decke Dämm-Matten aufgeplatzt. Möglicherweise rieselten seit Jahren künstliche Mineralfasern auf die Schüler und Lehrer herab. Würden diese eingeatmet, bestehe Grund zu größter Besorgnis. Sie könnten Krebs auslösen. Zur Zeit würden Messungen über die tatsächliche Schadstoffbelastung in der Turnhalle vorgenommen. Das Ergebnis liege noch nicht vor. Die Reportage wird mit einem großformatigen Bild der Eltern auf der Titelseite angekündigt. In der Dachzeile des Titelblattes und der Überschrift des Textbeitrages ist von einem „Krebs-Drama“ die Rede. Die Rechtsvertretung der Eltern wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Berichterstattung verletze die Privatsphäre ihrer Mandanten. Diese hätten sich bislang zu dem Vorgang überhaupt noch nicht geäußert. Sie würden sich keinesfalls Sorgen machen. Die ganze Geschichte sei völlig aufgebauscht. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt mit, der Vorgang sei von der Tagespresse wiederholt aufgegriffen worden. In der Turnhalle der Schule seien Mineralfasern in alarmierender Konzentration aufgefunden worden. Die Halle sei daher für den Sportunterricht geschlossen worden. Dass seine älteste Tochter die Schule besuche, habe der Beschwerdeführer selbst aktiv in die Öffentlichkeit getragen. Dies ergebe sich aus einem Interview, dass er einer örtlichen Tageszeitung gegeben habe. Der Beschwerdeführer habe zudem seine Schulzeit in besagtem Gymnasium verbracht. Diese Verbindung habe die Redaktion zum Anlass genommen, die bedenklichen Vorfälle an der Schule weitergehend zu recherchieren und ihren Lesern das Ergebnis in personalisierter Form zu vermitteln. Dabei sei bewusst das Stilmittel gewählt worden, einen ansonsten für den Leser beziehungslos im Abstrakten verbleibenden komplexen Sachverhalt im Wege der Personalisierung auch für den einfachen Rezipienten verständlich und nachvollziehbar zu machen. Sowohl die Titelzeile als auch die Ausführungen im Artikel seien erkennbar sachlich begründete und daher berechtigte mutmaßliche Schlussfolgerungen seitens der Redaktion. Es erschließe sich dem Leser ohne weiteres, dass lediglich Anlass zur Sorge bestand. Insofern habe die Redaktion eine nachvollziehbare Frage in den Raum gestellt. (2001)