Diskriminierung von Ausländern
Nationalität zweier Gewalttäter wird in Überschrift hervorgehoben
Ein Landgericht verurteilt zwei Männer zu mehrjährigen Gefängnisstrafen. Sie hatten eine junge Frau geschlagen, mehrfach vergewaltigt und mit Drohungen und Schlägen zur Prostitution gezwungen. Die Zeitung am Ort berichtet unter der Überschrift „Türken hielten sich Sex-Sklavin“ ausführlich über das Verfahren. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat kritisiert ein Leser die häufige Nennung der Staatsangehörigkeit der Täter. Die Angabe der Nationalität sei zum Verständnis der geschilderten Taten nicht notwendig. Die Chefredaktion der Zeitung entgegnet, aus dem Text gehe deutlich hervor, dass es sich im vorliegenden Fall um eine bestimmte Personengruppe, niemals aber um „die Türken“ in ihrer Gesamtheit handele. Auch werde an keiner Stelle des Artikels behauptet, es gebe ein bestimmtes übles Verhalten, das der Mentalität der Türken entspreche. Die Zeitung habe sich immer mit Klarheit und großem Engagement für die ausländischen Mitbürger verwendet und in zahlreichen Kommentaren und Analysen der Ausländerfeindlichkeit eine unzweideutige Absage erteilt. Ihr eine anti-türkische oder sonst wie fremdenfeindliche Tendenz zu unterstellen, sei völlig abwegig. (2000)