Zitat – falsch oder richtig
Abgeordneter soll seine Meinung intern geäußert haben
Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift „Vorsicht Falle“ über die geplante Rentenreform des Bundesarbeitsministers. In der SPD-Fraktion wachse der Unmut über die verriesterte Rente. Die Zeitschrift will beobachtet haben, dass die Parlamentarier intern giften. Einem SPD-Bundestagsabgeordneten wird das Zitat zugeschrieben: „Mit diesem Ministerium kann man nicht zusammenarbeiten.“ Der Politiker schreibt an den Deutschen Presserat, dass dieses Zitat nicht von ihm stammt. Er habe auch nicht mit einem Journalisten, der für das Magazin arbeite, über dieses oder ein anderes Thema gesprochen. Die Rechtsabteilung des Magazins erklärt, die Zeitschrift behaupte nicht, dass der Beschwerdeführer mit einem Redakteur des Magazins über dieses Thema geredet habe. Die Zeitschrift formuliere korrekt, dass „intern“ Parlamentarier wie der Beschwerdeführer giften würden. Sie schreibe nur das, was der Abgeordnete so wie dargestellt im internen Kreis geäußert habe. Er habe sich tatsächlich genau in der dargestellten Art und Weise gegenüber verschiedenen Sozialpolitikern der SPD wörtlich so geäußert, wie im Magazin berichtet worden sei. Verschiedene SPD-Sozialpolitiker und -politikerinnen hätten diese Aussage unabhängig voneinander dem Redakteur der Berliner Parlamentsredaktion bestätigt. Wie dieser Redakteur dem Presserat erklärt, ist das kritisierte Zitat am Rande einer Sitzung von Sozialpolitikern zu Beginn der Sitzungswoche am 6. November 2000 gegenüber Kollegen geäußert worden. Auf Grund der Beschwerde habe er nochmals mit einem Informanten gesprochen, der ihm neuerlich bestätigt habe, dass das Zitat wie veröffentlicht gefallen sei. (2001)