Wahrheitsgehalt
Um sich vor den Katzen eines Mieters zu schützen, spannt ein Hauseigentümer unterhalb des Küchenfensters der Katzenhalter mehrere Reihen Stacheldraht. Eine Lokalzeitung berichtet darüber und zeigt ein Foto des Wohnungsmieters aus einer Perspektive, die den Eindruck vermittelt, der Mann lehne sich hinter einigen Reihen Stacheldraht aus dem Fenster. In der Unterzeile findet sich der Satz: »Mit Stacheldraht vorm Fenster ins neue Jahr«. Der beschwerdeführende Hauseigentümer beanstandet, der Artikel erwecke den Eindruck, als ob die Mieter hinter Stacheldraht leben müssten. Überschrift und Bild verfälschten den Sachverhalt und stimmten nicht mit dem - unbestritten korrekten - Text überein. (1987)