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Strafvollzug

Der Alltag in einer Justizvollzugsanstalt ist Thema einer neunteiligen Boulevardserie unter dem Titel »Die dunkle Stadt der schweren Jungs«. In spektakulärer Aufmachung werden die einzelnen Abteilungen der JVA behandelt. Eine Folge z. B. hat die Überschrift »In Haus 2 regieren Gewalt und Drogen". Geschildert wird der Gefängnisalltag unter negativen Vorzeichen. Namen von Strafgefangenen werden genannt. Ihre Delikte werden aufgezählt. In zwei Folgen finden sich Angaben über einen namentlich genannten Häftling. Dieser setzt im Zusammenhang mit der Behauptung, er habe kaltblütig drei Menschen erschossen, eine Gegendarstellung durch. Im Redaktionsschwanz findet sich die Bemerkung; »Nach Verbüßung der Straftat wurde außerdem, Sicherheitsverwahrung (gemeint ist Sicherungsverwahrung) angeordnet:" Der Vollzugsbeirat der JVA legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Serie verbreite Unwahrheiten, Angst und Schrecken. Sie sei diskriminierend wegen der Veröffentlichung von Namen und Fotos in Verbindung mit teilweise falschen Behauptungen. Des weiteren zögen die Beiträge Angehörige in Mitleidenschaft und gefährdeten die im Strafvollzugsgesetz ausdrücklich vorgesehene Resozialisierung. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, ihre Serie zeichne ein realistisches Bild der Verhältnisse, denn sie basiere auf eigenen Recherchen, aber auch auf Informationen von Anstaltsinsassen, Vollzugsbediensteten und ehemaligen Strafgefangenen. Es wird zugestanden, dass keine zwingende Veranlassung bestanden habe, die Namen einiger Häftlinge zu nennen sowie Fotos von ihnen zu veröffentlichen. Diese Einsicht sei dadurch dokumentiert worden, dass die Zeitung einem Betroffenen, der als einziger vorstellig geworden sei, eine Unterlassungserklärung gegeben habe. (1994)