Falsche Tatsachenbehauptung
In einer Trauerfeier zum 11. September sollen Jugendliche gejubelt haben
Unter der Überschrift „Mein Papa ist in Amerika, meine Mami tröstet mich“ berichtet eine Boulevardzeitung über die Trauerfeier einer deutschen berufsbildenden Schule für die Attentatsopfer von New York. In dem Beitrag wird erwähnt, dass sich bei der Feier Jugendliche auch jubelnd in die Arme gefallen seien. Eine „geschockte Mutter“ wird dahingehend zitiert, dass es an der Schule 80 bis 100 palästinensische Kinder gebe, von denen viele die ganze Nacht durch gefeiert hätten. Weiterhin heißt es, dass sieben muslimische Freundinnen triumphierend die Schweigekundgebung verlassen hätten. Der Leiter der genannten Schule wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat und beklagt darin ein falsches Zitat. Seine neutrale Aussage sei einer nicht existenten Mutter in den Mund gelegt und mit einem unerträglichen Zusatz versehen worden. Während der Feier habe es keine Jubelszenen gegeben. Es sei im Gegenteil eine sehr würdige und ruhige Versammlung gewesen. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt in ihrer Stellungnahme mit, die Autorin des Beitrages habe nicht nur mit einer Mutter, sondern mit mehreren Personen gesprochen. Diese hätten bestätigt, dass nicht alle Schüler die Trauer anlässlich des Terroranschlages geteilt hätten. Sie hätten berichtet, dass Schüler an Stelle von Trauer die Nacht durchgefeiert hätten. Auch in der örtlichen Zeitung sei unter Bezugnahme auf Lehrer berichtet worden, dass es Schüler gegeben habe, die durchgefeiert und Genugtuung empfunden hätten. (2001)