Bürgerbegehren
Zeitung korrigiert eine zunächst unzureichende Berichterstattung
Ein Hotel soll gebaut werden. Das Vorhaben ist umstritten. Wie die Zeitung am Ort berichtet, soll die Streitfrage mit einem Bürgerbegehren entschieden werden. Das Verfahren sei dieses Mal nicht einfacher, da gleichzeitig auf dem selben Wahlzettel über ein „Bürgerbegehren gegen“ und ein „Ratsbegehren für“ den Hotelbau gestimmt werden könne. In dem Beitrag wird behauptet, in dem Bürgerbegehren werde u.a. gefordert, in dem vorgesehenen Gelände jede neue Bebauung zu verhindern. In einer zweiten Veröffentlichung 14 Tage später führt die Zeitung Stichfragen auf, die den Bürgern gestellt werden sollen, wenn beide Begehren gleich viele Befürworter bekommen. Ein Leser der Zeitung, der sich für eine Initiative der Bürger zur Bewahrung der Heimat und der dörflichen Gemeinschaft engagiert, legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Einmal kritisiert er die Passage, in der es heißt, es werde gefordert, in dem erwähnten Gelände jede neue Bebauung zu verhindern. Davon stehe im Text für den Bürgerentscheid kein einziges Wort. Vielmehr solle ausdrücklich nur das Baurecht für einen Hotelneubau verhindert werden. Ferner beanstandet er, dass es nicht mehrere Stichfragen, sondern nur eine einzige gegeben habe. Deren Inhalt sei völlig falsch wiedergegeben worden. Seinen Korrekturwünschen sei die Zeitung nicht nachgekommen. Sie habe ihren Fehler erst einen Tag nach dem Bürgerentscheid korrigiert. Auch eine Gegendarstellung der Bürgerinitiative sei nicht veröffentlicht worden. Die Redaktionsleitung der Zeitung entgegnet, sie habe das Abdruckverlangen abgelehnt, weil die Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprochen habe. Die Redaktion habe jedoch der Bürgerinitiative die Möglichkeit eingeräumt, in mehreren Veröffentlichungen ihre wahre Position zu vermitteln. Man habe noch vor dem Entscheid über eine Veranstaltung der Bürgerinitiative berichtet und die Hotelbaugegner zu Wort kommen lassen. Außerdem sei an diesem Tag der Stimmzettel abgedruckt worden. (2000)