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Tatsachenbehauptung

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Nur noch Feinde im Landtag von NRW?« einen Kommentar zur schlechten Atmosphäre unter den Abgeordneten des Düsseldorfer Landtags. Als Begründung nennt der Autor Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit der Geiselaffäre von Gladbeck und Verhaltensweisen im Vorfeld der parlamentarischen Untersuchungen. Weiter heißt es wörtlich: »Der Kern: Es gibt mittlerweile eine Kumpanei und Komplizenschaft zwischen Verbrechern, Rechtsanwälten und Abgeordneten der Opposition. Im Parlament Nordrhein-Westfalens werden Aussagen von Mördern als glaubwürdig bezeichnet und höher bewertet als die hoher Polizeioffiziere unseres Landes. Wenn man so will: eine Koalition von Gangstern und Verleumdern gegen die Polizei und die Landesregierung.« Die Vorsitzenden zweier Landtagsfraktionen sehen in dem Kommentar die Opposition In der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgabe verunglimpft. Die Bewertungen des Kommentars seien nicht durch Tatsachen gedeckt: Kontakte mit Geiselgangstern und deren Anwälten habe es nicht gegeben. (1989)