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Stellungnahme eines Betroffenen

Eine Lokalzeitung berichtet von Unregelmäßigkeiten in der Buchführung eines örtlichen Wohlfahrtsverbandes. 46000 Mark seien nichtrichtig verbucht worden. Der Geschäftsführer habe erklärt, hiervon keine Kenntnis gehabt zu haben, wolle jedoch die Verantwortung für die Fehler einer Sachbearbeiterin übernehmen. Einige Tage später folgt ein zweiter Bericht, in dem weitere Fälle unkorrekter Buchführung mitgeteilt werden. In diesen Fällen hätten Mitarbeiter auf Anweisung des Geschäftsführers gehandelt. Der Betroffene reagiert mit einer Gegendarstellung, die auch veröffentlicht wird. Der Mann sieht sich verleumdet und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sei vor der Veröffentlichung nicht mit den Vorwürfen konfrontiert worden. (1989)