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Interpretation einer Studie

Attribut „am besten“ in der Regel eine qualitative Aussage

Unter der Überschrift „Unterricht im Land Bremen am besten“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Beitrag, der auf einer Agenturmeldung basiert. Darin heißt es, den Bremer Schülern werde der bundesweit beste Unterricht geboten. Ein Leser legt die Meldung als Beispiel fahrlässigen Umgangs mit der Wahrheit dem Deutschen Presserat vor. Er kritisiert die nach seiner Ansicht falsche Überschrift. Die Aussage der Studie, dass die Versorgung mit einem umfangreichen Stundenplan nichts über die Qualität des Unterrichts aussage, werde dem Leser vorenthalten. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass die Überschrift aus dem ersten Satz der Agenturmeldung formuliert wurde und sie diesen korrekt wiedergibt. Aus dem vierten Satz der Agentur-Meldung gehe deutlich hervor, in welchem Sinn die Wertung des ersten Satzes zu verstehen sei. Der vierte Satz laute nämlich wie folgt: „In Bremen wird der Studie zufolge den Schülern an allgemein bildenden Schulen der umfangreichste Stundenplan präsentiert und die Lehrer haben – nach ihren saarländischen Kollegen – die höchsten Stunden-Deputate zu bewältigen.“ Die Chefredaktion der Nachrichtenagentur erklärt, die kritisierte Meldung halte sich im Tenor eng an den Pressedienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Darin werde ausgeführt, es gebe bisher kein Verfahren, mit dem die Qualität und Effizienz des Bildungssystems beurteilt werden könne. Als Alternative sei ein „Ranking“ entwickelt worden, mit dem Aussagen über die aktuelle Versorgungsqualität getroffen werden könnten. (1999)