Symbolfoto
Mädchen auf einem Foto zum Thema Aids farblich gekennzeichnet
Aus Anlass des Welt-Aids-Tages veröffentlicht eine Jugendzeitschrift einen Beitrag zum Thema. Sie blendet die Schlagzeile „Aids – es kann jeden treffen“ in ein Foto ein, das sechs Jugendliche zeigt. Eines der abgebildeten Mädchen wird durch eine farbliche Kennzeichnung hervorgehoben. Eine Leserin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie ist der Meinung, dass die Abbildung ein Symbolfoto ist, das ohne eine erklärende Unterzeile veröffentlicht wurde. Da man das Foto des Mädchens mit einem rosa Farbschleier überzogen habe, werde der Eindruck erweckt, dass es aidskrank sei. Zur Erläuterung des Vorganges legt die Beschwerdeführerin ein Exemplar des Schwäbischen Tagblatts vom 13. Januar 2001 vor, in dem die Betroffenheit der 17-jährigen Schülerin beschrieben und die Entstehung des Fotos geschildert wird. Das Mädchen hatte als 15-jährige 1999 über den Künstlerdienst des Landesarbeitsamtes einen Model-Vertrag erhalten und zusammen mit fünf anderen Jugendlichen für dieses Foto posiert, das übrigens zur selben Zeit wie der Aids-Artikel auch in einer Anzeige auftauchte, mit der das hessische Kultusministerium Lehrerinnen und Lehrer suchte. Die Verlagsleitung teilt dem Presserat mit, dass sie mit der Beschwerdeführerin eine gütliche Einigung anstrebe. Mit dem betroffenen Mädchen habe man bereits eine faire Lösung gefunden. Es sei zusammen mit Tante und Schwester VIP-Gast einer Superschau des Magazins gewesen. Man habe sich geeinigt, dass die Sache damit abgeschlossen sei, und erwarte, dass die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurückziehen werde. (2001)