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Persönlichkeitsrechte

Unter der Überschrift »Stadt sucht Sozialpädagogen: Stelle als ABM besetzen« berichtet eine Lokalzeitung über das Ende der Probezeit einer Sozialpädagogin, die von der Stadtverwaltung nicht übernommen wird. Neben der Meldung, als deren Quelle der stellvertretende Verwaltungschef angegeben wird, befindet sich ein Foto der Frau, darunter ihr Vor- und Nachname. Die 'Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Es gehe nicht an, dass die Veröffentlichung über ihre Einstellung auf eine Stufe mit der öffentlichen Bekanntgabe ihrer Kündigung gestellt werde. Die Zeitung hält die Formulierung »Die Verwaltung übernahm die bisherige Stelleninhaberin ... nach dem Ende der Probezeit nicht ...« für ausgesprochen wertneutral. (1993)