Betroffenen nicht gehört
Berichterstattung über den Konflikt zweier Kommunalpolitiker
In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über die Angriffe eines CDU-Politikers gegen einen Vertreter der SPD. Der Sozialdemokrat spricht von einer gezielten Rufmordkampagne und zählt Beispiele auf, wie ihm, einem Arzt, auch beruflich geschadet werde. Der Betroffene sei die Gerüchtekampagne gegen sich und seine Frau jetzt leid und ziehe sich aus der politischen Schusslinie zurück. Während der angegriffene SPD-Mann in den Beiträgen ausführlich zu Wort kommt, wird mitgeteilt, dass der CDU-Mann für eine Stellungnahme nicht zu erreichen gewesen sei. Der genannte CDU-Politiker wehrt sich gegen die Vorwürfe mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion habe keinen ernsthaften Rechercheversuch unternommen. Es wäre nach seiner Meinung kein Problem gewesen, ihn über sein Handy zu erreichen. Er glaubt eine zeitlich abgestimmte Kampagne zu erkennen, da er zum Zeitpunkt der Berichterstattung in Urlaub gewesen sei. Die Redaktionsleitung des Blattes wehrt sich gegen den Vorwurf, den Beschwerdeführer persönlich verunglimpft zu haben. Sie habe lediglich Aussagen Dritter zitiert. Den Beschwerdeführer habe sie dazu nicht hören können, weil er sich im Urlaub befunden habe. Auch über die Familie sei eine Kontaktaufnahme nicht gelungen. Eine Woche später habe man dem Beschwerdeführer dann Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen eines Beitrages ausführlich zu den Vorwürfen zu äußern. Dieser Beitrag beruhe auf einem Leserbrief des Betroffenen, der in seiner ursprünglichen Form nicht zu drucken gewesen sei, da er an mehreren Stellen gegen den Pressekodex verstoßen habe. (2001)