Unbewiesene Behauptungen
Boulevardblatt rückt Karnevalisten in einen Sex- und Koksskandal
In einem Zeitraum von neun Monaten berichtet eine Boulevardzeitung mehrere Male über die Anschuldigungen gegen einen bekannten Karnevalisten, der einen 14-jährigen Jungen zu Sexspielen missbraucht und zu Drogenkonsum gedrängt haben soll. Der erste Beitrag in dieser Artikelserie trägt den Titel „Sein Lustknabe packt aus“ und enthält entsprechende Aussagen des inzwischen 19-jährigen Mannes. Fotos mit gestellten Szenen illustrieren die „unglaublichen“ Behauptungen des Zeugen. In den weiteren Folgen äußert sich die Anwältin des jungen Mannes und fragt, warum es keinen Haftbefehl gebe. Die Zeitung benennt weitere Zeugen. Schließlich wird berichtet, dass sich der Verdächtige bald vor Gericht verantworten muss. Dann kündigt die Zeitung einen Überraschungs-Coup der Verteidigung an: Es könne der eineiige Zwillingsbruder des Beschuldigten auftauchen. Dann müsse im Prozess festgestellt werden, welcher der beiden Brüder die Tat begangen habe. Doch dazu kommt es nicht. „Zwillings-Trick geplatzt“ lautet die Schlagzeile des nächsten Artikels. Der Bruder spiele nicht mit, berichtet das Blatt. Die Rechtsvertretung des Betroffenen äußert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Ansicht, dass ihr Mandant in den Beiträgen vorverurteilt werde. Zudem werde seine Privatsphäre verletzt. Die Berichterstattung finde auf der Basis eines äußerst dünnen Faktenlage statt. Erst in den letzten Beiträgen werde deutlich, dass die Beschuldigung nur auf den Aussagen eines fragwürdigen Zeugen beruhe und lange Zeit überhaupt keine Anklage erhoben worden sei. Die Rechtsabteilung des Verlages hält den Karnevalisten für eine Person der Zeitgeschichte. Die ihn betreffende Berichterstattung habe nicht erst im Januar 2001, sondern schon im August 2000 begonnen. Tatsächlich sei gegen ihn bereits seit vielen Monaten ermittelt worden, ehe die Öffentlichkeit erstmals unterrichtet worden sei. Mittlerweile sei das Ermittlungsverfahren in eine Anklageerhebung gemündet. Unstreitig sei, dass der Zeuge im Milieu aufgewachsen sei. Darauf und dass auch andere Beteiligte von eher zweifelhafter Herkunft und z.T. mit Vorstrafen belastet seien, werde jedoch von der Redaktion explizit hingewiesen. Selbst wenn die zur Verfügung stehenden Zeugen damit mit Vorsicht zu genießen seien, so sei es doch Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Mutter des Zeugen als auch gegen den Beschwerdeführer Anklage erhoben habe. Die Berichterstattung lasse keinen Zweifel daran, dass gegen den Beschwerdeführer zunächst nur ein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen sei. Im Laufe der Berichterstattung hätten sich die Ermittlungen jedoch bis zur Anklageerhebung verdichtet. Die dem prominenten Repräsentanten des Karnevals zur Last gelegten Vorwürfe seien durchgängig im Konjunktiv dargestellt. Sofern der Berichterstattung eine gewisse Einseitigkeit nicht abgesprochen werden könne, falle dies nicht der Zeitung zur Last. Auf Nachfrage hätten sich weder der Beschwerdeführer noch seine Anwälte jemals geäußert. (2001)