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Ehre eines Pfarrers verletzt

Kommentar spricht von Ehebruch und falschem Zeugnis

Ein Pfarrer gerät in Konflikt mit seinem Kirchenvorstand und wird suspendiert. Die Gewerkschaft ÖTV nimmt seine Interessen wahr, wirft der Kirchenleitung Mobbing und unfaires Verhalten vor. Diese wiederum sieht in den Vorwürfen der Gewerkschaft polemische Angriffe und Unterstellungen. Die Zeitung am Ort berichtet über diese Auseinandersetzungen und kommentiert sie. Ein Pfarrer müsse ein Vorbild sein, wird da am Rande notiert. Wörtlich stellt der Autor fest: „Anderen Menschen das Wort Gottes verkündigen bedeutet, selbst nach diesem Wort und den Geboten Gottes zu leben. Und wenn in diesen Geboten Gottes zum Beispiel steht, du sollst kein falsch Zeugnis reden und du sollst nicht ehebrechen, dann gilt dies in ganz besonderem Maße für Pfarrer und Pfarrerinnen. Wer dieses vorbildliche Leben persönlich zu beschwerlich findet, braucht ja nicht länger Pfarrer zu sein.“ Dies gelte beispielsweise für den bisherigen Pfarrer der Stadt. Er sei vom Dienst suspendiert und habe die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) als Vertreter seiner Interessen beauftragt. Der betroffene Pfarrer schreibt an den Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass der Erwiderung auf die ÖTV-Kritik zu viel Platz eingeräumt wird. Der Kommentar komme einer „öffentlichen Hinrichtung“ gleich: Er habe weder falsch Zeugnis geredet noch die Ehe gebrochen. Der Leiter der Lokalredaktion ist der Meinung, seine Zeitung habe die Sachlage ausgewogen dargestellt. Der Autor des Kommentars habe die Grenze des Erlaubten nicht überschritten. Er habe vielmehr die Gesamtpersönlichkeit des Pfarrers gewürdigt und Fragen nach dem Berufsverständnis des Theologen aufgeworfen, der sich auch schon früher immer wieder durch PR-reife Aktionen gezielt in Szene gesetzt habe. (2001)