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Leserbrief

Die Geschichten mehrerer Familien, in denen Kinder rauschgiftsüchtig wurden, sind das Thema eines Illustriertenberichts. Über eine Mutter wird mit Foto berichtet, sie sei auf der Suche nach ihrem Sohn nächtelang durch Lokale geirrt, die Ehe sei fast in die Brüche gegangen und der Vater habe getrunken. Nach Erscheinen des Artikels beanstandet die Frau gegenüber der Zeitschrift, der Bericht sei in einigen Punkten wahrheitswidrig. Außerdem sei Auskunft unter der Bedingung gewährt worden, dass über Elternkreise und deren Arbeit berichtet würde. Sie sei alleinerziehende Mutter, einen Vater, der sich hätte einmischen können, gebe es nicht. Die Beschwerdeführerin erklärt über ihren Anwalt den Verzicht auf eine förmliche Gegendarstellung und verhandelt - ebenfalls über Anwälte - mit der Redaktion über den Abdruck eines Leserbriefs. Man einigt sich schließlich auf einen Entwurf, den die Anwälte der Zeitschrift vorschlagen. Dieser Brief erscheint nach einiger Zeit. Die veröffentlichte Fassung enthält aber nur noch die Hälfte des zwischen den Parteien vereinbarten Textes. (1991)