Vorverurteilung
»Fatales Sexualdelikt: Vergewaltiger trieb Schwägerin zu Selbstmordversuch - Bislang unbescholtener Familienvater aus ... nach Tat in Untersuchungshaft« betitelt eine Lokalzeitung ihren Bericht über einen 36jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, die Schwester seiner Frau sexuell genötigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Der Redakteur eines Konkurrenzblattes hält den Artikel für vorverurteilend und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die betroffene Redaktion teilt diese Ansicht. Die Chefredaktion distanziert sich. Alle Lokalredaktionen werden darauf verwiesen, wie gravierend eine derartige Vorverurteilung sei. Der Redakteur, der den Fehler gemacht hat, entschuldigt sich bei der Chefredaktion. (1994)