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Tod im Schwimmbad

Überschrift verkündet Mord im Fall Sebnitz als Gewissheit

Unter der Überschrift „Grausige Gewissheit: Joseph wurde ermordet“ berichtet eine Tageszeitung über den Tod des 6-jährigen Joseph im Schwimmbad von Sebnitz. Dabei bezieht sich das Blatt auf eine als streng vertraulich eingestufte Fallanalyse des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, das den Verdacht einer vorsätzlichen rechtswidrigen Straftat bestätigt habe. Nach den derzeitigen Ermittlungen sei das Kind mit einem Elektroschocker gequält, dann an den Rand eines Schwimmbeckens gezerrt und schließlich ins Wasser geworfen worden, heißt es im Text weiter. Annahmen, die sich alle später als haltlos erweisen sollten und einen Leser veranlassen, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Er hält die Schlussfolgerungen der Zeitung für voreilig und im Nachhinein für unrichtig. Die Chefredaktion der Zeitung beruft sich auf das Gutachten des Kriminologischen Instituts Niedersachen. Als sich herausgestellt habe, dass sich dieses Gutachten auf nicht beweiskräftiges Material stützte, habe die Zeitung den Sachverhalt selbstverständlich entsprechend neu aufbereitet und insofern auch richtig gestellt. Darüber hinaus habe es in der Redaktion eine kritische Diskussion über den Umgang mit solchen Quellen wie auch über die eigene Berichterstattung im „Fall Sebnitz“ gegeben. (2000)