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Foto von Familienangehörigen

Aufnahme von einer Beerdigung mit falscher Unterzeile

Eine Boulevardzeitung berichtet über den ominösen Tod eines 24-jährigen Mannes und seiner Großeltern auf einem Bauernhof. Alles deute darauf hin, dass der Enkel die Großeltern und sich erschossen habe. Doch die Schreckenstat gelte bislang noch nicht als endgültig geklärt. Dem Artikel sind Porträtfotos der drei Toten sowie eine Aufnahme der Hinterbliebenen bei der Beisetzung beigestellt. Die Unterzeile erklärt, dass es sich bei den Abgebildeten um den Sohn des toten Ehepaares und dessen Frau handelt. Eine Verwandte der Familie bittet den Deutschen Presserat um Prüfung des Sachverhalts. Zum einen zeige das Foto Familienangehörige der Opfer, zum anderen seien falsche Namen angegeben. Sohn und Schwiegertochter des erschossenen Ehepaares seien auf dem Foto überhaupt nicht zu sehen. Bei den im Vordergrund abgebildeten Personen handele es sich vielmehr um die Tochter der Verstorbenen und deren Ehemann. Im Hintergrund seien Kinder dieses Paares sowie weitere Verwandte zu sehen. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, dass durch die Abbildung das Persönlichkeitsrecht der Familienangehörigen verletzt werde. Die Chefredaktion des Blattes teilt mit, ihr sei das Foto von zwei Redakteuren einer Wochenzeitung mit der beanstandeten Unterzeile übermittelt worden. In der darauf folgenden Woche habe man dann durch den Anruf der Beschwerdeführerin erfahren, dass Foto und Unterzeile nicht übereinstimmen. Die Tochter des abgebildeten Ehepaares habe um eine Richtigstellung gebeten, nachdem man sich bei ihr für den Fehler entschuldigt habe. Man habe sich darauf geeinigt, die Richtigstellung im nächsten Artikel zum Thema einzubauen. Dies sei nach wie vor der gegenwärtige Stand. Natürlich habe man sich auch bei den Eltern der Beschwerdeführerin entschuldigt. Nach alledem könne man die Beschwerde der Tochter jetzt nicht verstehen und nachvollziehen. (2002)