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Fotos vom 11. September 2001

Sie wurden von Angehörigen der Opfer zur Veröffentlichung freigegeben

Unter dem Stichwort „Ein Jahr danach“ veröffentlicht eine Boulevardzeitung Erinnerungen an den 11. September 2001 in New York. In Folge vier wird unter der Überschrift „Sie springen in den Tod“ ein großes Foto veröffentlicht, welches das brennende World Trade Center zeigt. Sechs der darauf sichtbaren Menschen, die an den Fenstern stehen, sind eingekreist und mit Porträtfoto und detaillierten Angaben aus ihren Leben beschrieben. Eine Leserin nimmt die Veröffentlichung zum Anlass einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Sie hatte bereits ein Jahr zuvor die Tatsache bemängelt, dass in vielen Zeitschriften die Menschen, die sich aus den Towern stürzten, derart vergrößert dargestellt wurden, dass man sie ihres Erachtens erkennen konnte. Ihre Beschwerden wurden seinerzeit u.a. mit der Begründung zurückgewiesen, dass die betroffenen Menschen nicht zu erkennen seien und somit auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Nun weist sie darauf hin, dass jetzt aber eine Identifizierbarkeit vorliege. Sie bittet um Überprüfung, ob dies mit den presseethischen Grundsätzen vereinbar sei. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, sämtliche Fotos stammten aus den USA. Sie seien von den Angehörigen für die Veröffentlichung herausgegeben und noch vor der Veröffentlichung in der deutschen Zeitung in amerikanischen und englischen Printmedien gedruckt worden. Die Angehörigen hätten in einer Vielzahl von Fällen die Opfer auch durch Aufhängen von Fotos und der Angabe von Details namhaft gemacht. Es gehe hier also nicht um die Betrachtungsweise eines Einzelfalles und die Frage des Persönlichkeitsrechts, sondern um die Dokumentation der Opfer von unvorstellbaren Gewalttaten, die in einer freiheitlichen Welt lebten, welche die Attentäter nicht akzeptieren wollten. Deshalb hätten die Angehörigen die Opfer weltweit öffentlich machen wollen. Die Maßstäbe, welche die Beschwerdeführerin anlegen möchte, passten im Gesamtzusammenhang nicht. (2002)