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Bezeichnung “Konzert-Fake”

Zeitschrift äußert Zweifel an der Ankündigung einer Konzertreihe

Unter der Überschrift “Das trojanische Konzert” berichtet eine Zeitschrift über den Veranstalter von Konzerten mit griechischen Künstlern. Der Verfasser äußert die Ansicht, dass es bei der Organisation der Konzertreihe nicht immer mit rechten Dingen zugehe. In diesem Zusammenhang erwähnt er die Verschiebung des Gastspiels eines bekannten griechischen Sängers. Ob die anderen angekündigten Konzerte jemals stattfinden werden, stehe in den Sternen. Der Beitrag endet mit der Feststellung: “Wer auf solch ein Konzert-Fake hereinfällt, kommt womöglich kein zweites Mal.” Der betroffene Konzertveranstalter, gleichzeitig auch Inhaber eines Buchladens und Herausgeber einer Monatszeitschrift, sieht in dem Artikel eine Schmähung, die seinen Ruf als Veranstalter und Buchhändler in der Öffentlichkeit herabsetze. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt er nachweisbar unwahre Behauptungen. Bei den Lesern werde der Eindruck erweckt, er arbeite mit unlauteren Methoden und mache falsche Versprechungen. Als Beispiel führt er u.a. die Bezeichnung “Konzert-Fake” an, die suggeriere, bei dem Organisator handele es sich um einen Schwindler, der die Veranstaltung von Konzerten nur vortäusche. Die Chefredaktion der Zeitschrift sieht in der Überschrift ihres Beitrages ein zulässiges Werturteil, das durch sorgfältige Recherchen gedeckt sei. Man habe genügend Hinweise, anzunehmen, dass das zitierte Konzert nie fest geplant war, sondern lediglich als zugkräftiger “Opener” den Blick auf eine neue Konzertreihe des Beschwerdeführers lenken sollte. Zu dem genannten Termin habe der Künstler eine Verpflichtung in einem Athener Musikclub. Die Zeitschrift habe Informationen, welche die Annahme stützen, dass das Management des Sängers lediglich eine Absichtserklärung, jedoch keine feste Buchung für ein Konzert abgegeben habe. (1999)