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Musikensemble falsch benannt

Verwechslung in einem Bericht über eine Kunstausstellung

Rund 50 Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums stellen in einer Sparkassenfiliale Schöpfungen ihres Kunstunterrichts aus. Die Zeitung am Ort berichtet darüber und zeigt in einem Foto das Schulensemble, das die Eröffnung der Ausstellung musikalisch umrahmt habe und nach Meinung der Autorin ein Beweis dafür sei, dass in dem Gymnasium nicht nur die bildende Kunst eine Heimstadt habe. Die Veröffentlichung löst die Beschwerde eines Lesers beim Deutschen Presserat aus. An dem genannten Gymnasium gebe es kein Schulensemble, teilt er mit, geschweige denn seien sämtliche abgebildeten Musiker Schüler dieser Schule. Ferner sei in dem Artikel eine Grafikerin erwähnt, deren Doppelname nicht korrekt wiedergegeben sei, was ihn wundere, da sie die Schwägerin der Autorin sei. Die Chefredaktion der Zeitung hat nach eigenem Bekunden keine Lust, sich mit der Beschwerde zu beschäftigen. Der Beschwerdeführer gehöre zu jenen permanenten Querulanten, mit denen wohl jede Redaktion einmal zu tun habe. Irgendwann müsse damit Schluss sein. Dieser Zeitpunkt sei jetzt in der Redaktion erreicht. Auf Anfrage des Presserats teilt der Leiter des Gymnasiums mit, die Feststellung des Beschwerdeführers treffe zu. Die abgebildete Gruppe sei der Musizierkreis einer örtlichen Kirchengemeinde. Von den abgebildeten Musikerinnen seien allerdings drei Schülerinnen des Gymnasiums. Die fehlerhafte Bezeichnung sei schon in der Einladung durch die Sparkasse enthalten gewesen. Dies habe er jedoch in seiner Eröffnungsrede berichtigt. (2000)