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Vorwurf der Trunkenheit

Boulevardzeitung beruft sich auf Pressemitteilung der Polizei

Unter der Überschrift „Betrunkener Fußgänger (41) starb im Autobahnkreuz West“ berichtet eine Boulevardzeitung über einen Mann, der zu Fuß auf der Autobahn unterwegs war und von einem Sattelschlepper überrollt wurde. Wörtlich schreibt das Blatt: „Vergeblich versuchte der Sattelschlepper noch auszuweichen. Er erfasste den Fußgänger – tot. Wahrscheinlich war der Mann betrunken, wollte im Suff den Weg nach Hause abkürzen. Zeugen hatten beobachtet, dass er auf der Fahrbahn hin- und hertorkelte.“ Die Schwägerin des Getöteten legt den Beitrag dem Deutschen Presserat zur Prüfung vor. Es sei gar nicht erwiesen, dass ihr Schwager betrunken gewesen sei. Im Bericht der Polizei stehe nämlich nichts über einen betrunkenen Fußgänger. Die Redaktionsleitung der Zeitung widerspricht und beruft sich ihrerseits auf die Polizei. Unwahrheiten seien nicht verbreitet worden, vielmehr sei nur auf die Möglichkeit hingewiesen worden, dass wahrscheinlich Trunkenheit im Spiel gewesen sei. Die Polizei habe nämlich mitgeteilt, dass auf der A 1 ein Fußgänger „offensichtlich angetrunken“ durch die Verteilerbahn gehe. (2001)