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Ethnische Gruppen

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen 16-jährigen Kindergangster, der in den vergangenen Jahren rund 200 Straftaten begangen haben soll: Raub, Körperverletzung, Diebstahl. Jetzt soll er versucht haben, den 17-jährigen neuen Freund seiner früheren Freundin von einer Brücke auf die Autobahn zu stoßen. Diese habe sich von ihm getrennt, als er sie mit Gewalt auf den Strich schicken wollte. “Wann begehst du den ersten Mord?” fragt die Zeitung in ihrer Schlagzeile. Sie zeigt den Beschuldigten in einem Foto und nennt ihn ein “polnisches Sinti-Kind”. Auch die Ex-Freundin und deren neuer Freund werden in Fotos vorgestellt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit des mutmaßlichen Täters eine Stigmatisierung. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf die Anmerkung in dem Artikel, dass es der Jugendbehörde nicht gelungen sei, den in unzählige Straftaten verwickelten Jungen in einem ausländischen Pflegeheim unterzubringen. Aufgrund dieser Situation sei die Erwähnung der Herkunft notwendig gewesen. Schließlich komme für ein straffällig gewordenes deutsches Kind eine Unterbringung in einem ausländischen Pflegeheim nicht in Frage. (1996)