Namensnennung
Eine Lokalzeitung berichtet, dass eine Zivilkammer des Landgerichts die Kündigungsschutzklage eines ehemaligen Geschäftsführers und Gesellschafters eines örtlichen Warenhauses als unbegründet abgewiesen habe. Ein Strafverfahren wegen Diebstahls laufe noch. Das Pikante an dem Fall: Der Betroffene soll das eigene Kaufhaus bestohlen haben. Die Zeitung zeigt ihn im Foto und erwähnt, dass er vor allem durch sein Engagement für den heimischen Regionalligisten im Handball bekannt geworden sei. Der Geschäftsmann beschwert sich beim Deutschen Presserat. Durch die Berichterstattung sei sein Ansehen als erfolgreicher Geschäftsführer und Sponsor ungerechtfertigt zerstört worden. Die Zeitung weist darauf hin, dass das Kaufhaus drei Tage vor der Veröffentlichung eine Presseinformation herausgegeben hat, in der der Beschwerdeführer ausdrücklich mit Namen und Position genannt und in der die Diebstahlhandlung unter Bezugnahme auf das Urteil detailliert dargestellt wird. (1993)