Ethnische Gruppen
Ehrenkodex der Sinti machte Hinweis auf Ethnie erforderlich
In drei Artikeln berichtet eine Regionalzeitung über ein Schwurgerichtsverfahren gegen einen 30-jährigen Sinto, der vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wird, weil das Gericht die Schüsse auf einen Nebenbuhler als Notwehr wertet. Hintergrund des Vorfalls war nach Darstellung der Zeitung ein Eifersuchtsdrama. Die Polizei glaube, unter den Sinti der Region sei ein „Sippenkrieg“ im Gange. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Kennzeichnung der Beteiligten als Sinti sei für das Verständnis des Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Chefredaktion der Zeitung widerspricht der Darlegung der Beschwerdeführer, denn ohne Hinweis auf die Zugehörigkeit der Beteiligten zur Gruppe der Sinti sei ein Verständnis des Tathergangs bei den Lesern nicht herstellbar gewesen. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung sei sowohl vom Angeklagten als auch von vielen Zeugen auf einen Ehrenkodex hingewiesen worden, der in einem Tatzusammenhang stehe, aber nur verständlich werde, wenn er durch den ethnischen Begriff „Sinti“ ergänzt werde. In der Redaktion sei die Problematik der Kennzeichnung von Minderheiten bekannt. Man begegne ihr mit besonderer Sensibilität und Sorgfalt. (2000)