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Das Bundesgesundheitsamt beanstandet zwei Veröffentlichungen einer Zeitschrift. Unter der Überschrift »Pillen, die glücklich machen« werden in einem Heft mehrere Medikamente vorgestellt, die in seelischer Not helfen sollen. In einem weiteren Heft wird unter der Überschrift »Wundercreme: Jung über Nacht« die Wirkungsweise einer Hautcreme dargestellt. Beide Veröffentlichungen - so der Beschwerdeführer wecken bei zahlreichen Lesern unbegründete Hoffnungen. Die hier behaupteten positiven Wirkungen der erwähnten Arzneimittel werden nicht einmal in der Gebrauchsinformation der pharmazeutischen Industrie aufgeführt. Eine Reihe von Risiken bleibt dagegen unerwähnt. Werbende Berichterstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei außerhalb von Fachkreisen untersagt. (1991)