Diskriminierung von Landfahrern
Sechsjährige mutmaßliche Trickdiebin als Landfahrerkind gekennzeichnet
Die Notiz einer Tageszeitung über die Festnahme eines erst sechs Jahre alten Mädchens als Haupttäterin bei einem Trickdiebstahl veranlasst den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. In dem Text wird erwähnt, dass das bereits einschlägig bekannte Kind zu einer Landfahrerfamilie aus dem ehemaligen Jugoslawien gehört. Der Hinweis auf die Landfahrerfamilie hätte nach Ansicht des Zentralrats unterbleiben müssen, da er für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich sei und Vorurteile schüre. Die Rechtsabteilung des Verlags kann eine Diskriminierung nicht erkennen, da die erwähnte Sechsjährige von ihrer Sippe auf Trickdiebstähle trainiert worden sei. Diese Vorbereitung von Kindern auf Trickdiebstähle sei in der Tat nur bestimmten Gruppen eigen. Es seien nicht Kinder, die aus eigenem Antrieb fremdes Eigentum angriffen, sondern sie würden von den hinter ihnen stehenden Personen einer Sippe geschult. Insofern dürfe die Bezeichnung „Landfahrerfamilie“ in Bezug auf die Zugehörigkeit des Kindes durchaus verwendet werden. Dabei sei nicht einmal die Gruppe, die der Zentralrat vertrete, genannt worden. (2001)