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Diskriminierung von Roma

Angeklagter als Angehöriger einer ethnischen Minderheit gekennzeichnet

In einer Regionalzeitung erscheint ein Gerichtsbericht. Darin ist dreimal erwähnt, dass der Angeklagte ein Roma sei. Der Mann handele mit Teppichen. Doch nicht dieses habe ihn vor Gericht gebracht. Vielmehr sei er des Betrugs und der Urkundenfälschung angeklagt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist mit dem Hinweis auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer ethnischen Minderheit nicht einverstanden und beklagt sich darüber beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerde für nicht gerechtfertigt. Die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit habe die Autorin bei der Schilderung der Gesamtumstände für unverzichtbar gehalten. Von einer Diskriminierung könne hier keine Rede sein, da die Einstellung des Verfahrens ausdrücklich im Mittelpunkt des Berichts stehe. (2001)