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Werbung

Der Chef einer Herstellerfirma im Bereich der Gastronomietechnik stört sich daran, dass ein Mitbewerber im redaktionellen Teil von drei Fachzeitschriften Werbung betreibt, ohne dass diese als solche gekennzeichnet ist. Die erste Zeitschrift meint, die Anzeige sei zweifelsfrei als solche erkennbar, will aber künftig das beanstandete Inserat mit dem Zusatz »Anzeige« versehen. Die zweite Zeitschrift sieht ein, dass die Veröffentlichung als Anzeige hätte gekennzeichnet werden müssen, und verweist auf eine Folgeausgabe, in der dies auch geschehen ist. Das dritte Blatt betont, sein Titel sei durch die eigene Gestaltung klar und unmissverständlich und hebe sich somit deutlich von Anzeigen auf dem Titelbild ab. Bei Textteilanzeigen im Innern der Zeitschrift verwende man konsequent die Kennzeichnung »Anzeige«. (1994)