Rotlichtmilieu
Boulevardblatt verwendet Begriffe wie „Lustknabe“ und „Stricher“
Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Karnevalisten, der über eine ungeklärte Rotlicht-Affäre gestürzt sei und sich jetzt mit seiner Gesellschaft wieder versöhnt habe. Daran ändere auch die in einem Konkurrenzblatt erschienene Beichte des Jungen nichts, den der Karnevalist angeblich sexuell missbraucht und unter Drogen gesetzt haben soll. Der angebliche Sensationsbericht enthalte für die Staatsanwaltschaft null neue Informationen. Sie habe noch nicht einmal entschieden, ob sie überhaupt Anklage erhebe. Wie die Zeitung berichtet, habe dieser sogenannte „Lustknabe“ ihr schon vor sechs Wochen für 10.000 DM seine Geschichte angeboten. Man sei jedoch nicht bereit gewesen, für die dubiose Aussage eines „bulgarischen Strichers“ Geld zu bezahlen. Der Anwalt des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Behauptung, sein Mandant habe der Zeitung die Geschichte für 10.000 DM angeboten, sei falsch. Zudem sieht er in der Verwendung der Begriffe „dubios“ und „bulgarischer Stricher“ eine Verhöhnung des Opfers. Die Zeitung bekennt in ihrer Stellungnahme, dass sie in der Tat an einem Kontakt mit dem Beschwerdeführer interessiert gewesen sei. Sie habe mit einer Bekannten des Beschwerdeführers über die Möglichkeit eines Treffens verhandelt. Dafür sei jedoch die Zahlung von 10.000 DM gefordert worden. Da die Redaktion nicht bereit gewesen sei, die geforderte Summe zu zahlen, sei das Treffen nicht zustande gekommen. Dass der Beschwerdeführer diese Forderung jetzt bestreite, sei möglicherweise darauf zurückzuführen, dass er inzwischen mit der Konkurrenz eine Vereinbarung geschlossen habe und vermeiden wolle, dass ihm Vertragsbruch vorgehalten werde. In der Berichterstattung des Konkurrenzblattes werde der Beschwerdeführer als „Lustknabe“ des Karnevalisten bezeichnet. Zudem werde er in eindeutiger Pose mit einer unbekleideten Frau vor einem Spiegel gezeigt. Aus diesen Veröffentlichungen könne man schließen, dass der Beschwerdeführer sehr wohl an einer Vermarktung seiner Geschichte interessiert gewesen sei. Die offensichtlich mit Einverständnis des Beschwerdeführers gewählte Bezeichnung „Lustknabe“ decke nach Ansicht der Redaktion die Formulierung „bulgarischer Stricher“ weitestgehend ab. Dies sei aber offensichtlich eine Frage des Preises. (2001)