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Ärzte im Streit

Internist sieht Zusammenarbeit mit Kollegen falsch dargestellt

Eine Regionalzeitung berichtet, dass die Kassenärztliche Vereinigung des Landes einem Arzt die Zulassung zur Dialyse nachträglich entzogen hat. Er müsse sich jetzt gegen den Vorwurf wehren, nicht mehr die Qualifikation zur Dialysebehandlung zu besitzen und dennoch Dialysepatienten behandelt zu haben. In diesem Zusammenhang erwähnt die Zeitung, dass der Arzt gemeinsam mit einem Kollegen eine Dialyse-Station plante, dieses Vorhaben aber gescheitert sei, als er erfahren habe, dass der Kollege sich um ein Grundstück zu Errichtung einer eigenen Dialyse-Station bemühe. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat stellt jener Kollege klar, dass es nie Pläne zur Einrichtung einer gemeinsamen Dialyse-Station gegeben habe. Nach seiner Meinung erweckt der Artikel den – falschen – Eindruck, als beschäftige sich die Kassenärztliche Vereinigung in seinem (Wettbewerbs-) Interesse mit der Angelegenheit. Durch den Artikel werde er verunglimpft mit der Unterstellung, er habe seinen Kollegen durch Zusage einer gemeinschaftlichen Praxisgründung getäuscht und in eine Millioneninvestition hineingetrieben, um ihm dann die Zulassung nehmen zu lassen. Das Angebot der Zeitung, er möge einen Leserbrief schreiben, lehne er ab. Er verlange auch nicht, dass der Wortlaut seiner früheren Stellungnahme als Widerruf in der Zeitung veröffentlicht werde. Ihm gehe es vielmehr ausschließlich darum, dass die falschen Behauptungen in der Sache richtiggestellt würden. Dies könne auch in Form eines neuen Artikels geschehen. Die Redaktion der Zeitung verweist auf ihr Angebot, die Gegendarstellung des Beschwerdeführers in Form eines Leserbriefes zu veröffentlichen. Der Verfasser des Artikels erklärt, dass sein Beitrag auf Recherchen bei Vertretern der örtlichen Ärzteschaft, der Stadt und des Sozialministeriums sowie bei dem nicht zugelassenen Arzt beruhe. Im übrigen hätte auch der Beschwerdeführer Gelegenheit zu einer Stellungnahme gehabt. (1999)