Diskriminierung von Roma
Zeitung hält Hinweis zum Verständnis eines Prozesses für erforderlich
Eine Lokalzeitung meldet, dass im sogen. Sklavenhalter-Prozess gegen drei Mitglieder einer Sinti-Familie hohe Haftstrafen verhängt worden seien. Die Angeklagten hätten einen 42-jährigen geistig zurückgebliebenen Mann monatelang wie einen Sklaven gehalten und misshandelt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex. Die Erwähnung, dass es sich bei den Angeklagten um Sinti handele, schüre Vorurteile gegen eine ethnische Minderheit. Die Chefredaktion der Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Geschichte sei überhaupt nicht zu begreifen, wenn die Familienverhältnisse nicht erwähnt worden wären. (2001)