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Symbolfoto

Bericht über Fernsehen im Gefängnis nicht korrekt illustriert

Unter der Überschrift „33 Programme in jeder Zelle“ berichtet eine Boulevardzeitung, dass in Baden-Württemberg „klammheimlich“ Gefängnisse verkabelt werden. Illustriert ist der Beitrag u.a. mit einer Ansicht der Justizvollzugsanstalt in Stammheim und dem Foto einer Zelle, in der ein Häftling vor einem Fernsehgerät sitzt. In der Rubrik „Was im Knast erlaubt ist, was nicht“ wird erwähnt, dass Langzeit-Häftlinge sich drei- bis viermal jährlich mit Freundin oder Ehefrau ungestört auf einer Couch vergnügen dürfen und Kurzzeit-Häftlinge uneingeschränkt über ein Karten-Fernsprechgerät telefonieren dürfen. Die Zeitung folgert daraus gleich im ersten Satz ihres Artikels: Der Service gleicht einem Luxus-Hotel. Ein Häftling nimmt die Veröffentlichung zum Anlass, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Er teilt mit, dass sich die im Foto gezeigte Gefängniszelle nicht in Stammheim befinde. Hier sei auf den Hinweis „Symbolfoto“ verzichtet worden. Zudem seien Vergnügungen mit Frauen und uneingeschränkte Telefonate nicht erlaubt. Insgesamt beurteilt er den Beitrag als „Stimmungsmache“, mit der Sozialneid geschürt werden solle. Die Rechtsabteilung des Verlages weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, der Beitrag befasse sich nicht ausschließlich mit Stammheim, sondern auch mit zahlreichen anderen Justizvollzugsanstalten. Das kritisierte Foto habe keine Unterzeile, wonach es sich um eine Zelle in Stammheim handele. Die Informationen darüber, was im Knast erlaubt sei und was nicht, seien offiziellen Mitteilungen der Pressestelle des Justizministeriums Baden-Württemberg entnommen. Die Kritik an der Verwendung der Formulierung „klammheimliche Verkabelung“ sei nicht gerechtfertigt, da zum Beispiel der Pressesprecher des Justizministeriums, der es eigentlich hätte wissen müssen, von der Verkabelung erst durch die Veröffentlichung in der Zeitung erfahren habe. Auf Anfrage teilt das Justizministerium dem Presserat mit, dass sich die abgebildete Zelle nicht im Stammheim befindet. Ebenso seien die beiden in der Rubrik getroffenen Tatsachenbehauptungen falsch. Die Justizvollzugsanstalt Stuttgart habe keine Abteilung für Langzeitbesuche und auch keine den Gefangenen frei zugänglichen Telefonapparate. (2001)