Trennung von Text und Anzeigen
Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Glück und Erfolg - Eine wichtige Käuferinformation« einen ganzseitigen Beitrag über ein Magnet Amulett. In einem anderen Artikel (»Die Leber leidet stumm«) derselben Ausgabe wirbt ein prominenter Gesundheitsexperte für eine von ihm zusammengestellte Regenerationskur und nennt den Namen des Präparates. Beide Beiträge sind nicht als Anzeige gekennzeichnet. Die Chefredaktion erklärt in ihrer Stellungnahme, die ganzseitige Veröffentlichung sei durch Überschrift und Aufmachung als Anzeige ausreichend kenntlich gemacht. Der Artikel »Die Leber leidet stumm« dagegen sei »eindeutig redaktioneller Art«. Es liege in der Natur der Sache, dass medizinische Artikel mit Behandlungsempfehlungen verbunden seien. (1986)