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Vorverurteilung

Eine Lokalzeitung berichtet über ein zivilgerichtliches Verfahren. Ein Zahnarzt will seinen Honoraranspruch gegen einen Patienten durchsetzen, nachdem mehrere - vergebliche - Ausbesserungen des Gebisses vorgenommen worden sind. Der Zahnarzt wird mehrere Male namentlich genannt. Der Patient bleibt anonym. In dem Beitrag finden sich Bemerkungen wie »... falsch einzementiert« und »... hatte keine Geduld mehr mit seinem Patienten«. Der Arzt beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung seines Namens. Angesichts bestehender ärztlicher Schweigepflicht sei er gar nicht in der Lage, sich wirksam verteidigen zu können: Die Redaktionsleitung bedauert ihr Fehlverhalten und will dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt. (1994)