Ethnische Gruppen
“Er ist wahrscheinlich 19 Jahre alt, in Rumänien geboren, nach Ablehnung des Asylantrags seiner Familie staatenlos und gehört dem Clan der Roma an.” So beginnt der Gerichtsreport einer Lokalzeitung, der den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlasst. Dem Angeklagten werden neun Fälle von Diebstahl zur Last gelegt. Zum familiären Umfeld schreibt die Zeitung, die Sippe des 19jährigen lebe von der Sozialhilfe und der Vater betreibe einen fliegenden Teppichhandel. Ferner wird berichtet, dass die Vertreterin der Jugend-Gerichtshilfe um Anwendung des Jugendstrafrechts gebeten habe, da man den Angeklagten nicht mit deutschen Heranwachsenden vergleichen könne. So sei beispielsweise die Tendenz der Loslösung von der Familie bei ihm nicht so ausgeprägt wie bei einem gleichaltrigen Deutschen. Die Rechtsabteilung des Verlags ist der Ansicht, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit des Angeklagten begründet sei. Die Art und Weise, wie die Straftaten begangen worden seien, aber auch die Gründe, die in der Hauptverhandlung zur Entlastung des Angeklagten angeführt worden seien, könne man nicht verstehen, wenn nicht die Herkunft des Beschuldigen erklärt werde. (1995)