Ethnische Gruppen
Während sich ihre Cousine in der Wohnung von der alten Dame beim Ausfüllen eines Zettels für die Nachbarin helfen ließ, schlich sich die Komplizin ein und stahl Bargeld und Schmuck. Um unauffälliger zu wirken, hatten sich die beiden Trickdiebinnen die Haare blond gefärbt. Als man ihnen wegen schweren Diebstahls den Prozess machte, berichtet die örtliche Zeitung über dessen Verlauf. In der Dachzeile zur Überschrift und im Text erwähnt sie, dass beide Täterinnen Roma-Frauen sind. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht keinen zwingenden Sachbezug, der diese Kennzeichnung zum Verständnis des berichteten Tathergangs notwendig gemacht hätte. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit der Täterinnen sachlich und ohne jegliches Adjektiv wertfrei getroffen worden sei. In der Stadt seien über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder diese sogen. Einschleichdiebstähle zum Nachteil alleinstehender alter Menschen festgestellt worden. Vor der Festnahme beider Frauen, die zu einer größeren Tätergruppe gehört hätten, habe die Polizei auf die Methoden der Trickdiebinnen aufmerksam gemacht und die Medien gebeten, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Bei der Berichterstattung über die anschließende Gerichtsverhandlung sei es angezeigt gewesen, den Zusammenhang zu der Vorgeschichte herzustellen. (1995)