Diskriminierung von Ausländern
Eine Lokalzeitung berichtet über Zustände in Asylbewerberheimen der Stadt: »Rumänen prügeln Albaner und umgekehrt, Serben gegen Kroaten und Bosnier ... und was sonst noch an Kriminellen sich so dabei finden mag.« In Anspielung auf vorangegangene Demolierungen in einem instandgesetzten Hotel schließt der Artikel mit der Frage, wie lange der Wähler diesem kostenträchtigen Treiben noch zusehen werde. Ein Leser des Blattes stellt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat fest, eine kritische Presse finde nach seinem Dafürhalten dort ihre Grenzen, wo sie sich bewusst und gezielt gegen ethisch-moralische Grundsätze und die die freiheitlich demokratische Grundordnung prägende Würde aller Menschen richte. Eine Jugendgruppe sieht in der Veröffentlichung eine rechtsradikale Meinungsmache: Der Autor des Beitrags rechtfertigt seinen Hinweis auf Kriminelle mit Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld. Ihm gehe es darum, der Bevölkerung in einem kommentierenden Artikel zu zeigen, wohin die Versäumnisse der Verwaltung führen könnten. Solange die Parteien trotz des Asylkompromisses nicht bereit seien, ihre Kontroversen dazu endlich beizulegen, werde die Presse gezwungen sein, zu den durch den übermäßigen Zustrom von Flüchtlingen entstandenen Sicherheitsrisiken des Bürgers nachdrücklich Stellung zu nehmen. Das werde die Zeitung auch weiterhin tun. (1993)