Ehrverletzung
Eine Fachzeitschrift widerspricht einem Luftamt in der Auslegung von luftverkehrsrechtlichen Gesetzen und Richtlinien. Dabei geht es u. a. um die Frage, wie ein Sportflugplatz angeflogen werden muss. Von dem Leiter des Luftamtes behauptet der Autor, er sei ein Schnüffler und lasse verbotenerweise den Flugfunkverkehr mitschneiden: Die Polemik setzt sich in mehreren Heften fort. Dabei wird die Einrichtung der Luftaufsicht aus der Nazi-Verwaltung abgeleitet: Die betroffene Behörde legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Herausgeber der Zeitschrift kündige an, künftig absichtlich gegen die vom Luftamt erlassenen Flugbetriebsregelungen verstoßen zu wollen. Der Name des Leiters des Luftamtes werde verunstaltet und die Person durch Karikaturenbildlich als Scherge mit eindeutigen Attributen des Dritten Reiches dargestellt. Der Herausgeber betont, das karikierende Darstellen des Luftamtes in Form von obrigkeitsorientierten, amtsanmaßenden, rechtsbeugenden, gern auch schaftbestiefelten Figuren sei angesichts der tatsächlichen Vorgänge mehr als angebracht. (1993/94)