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Öffentlichkeit gesucht

Prominenz muss sich auch unangenehme Berichterstattung gefallen lassen

„Wirt muss weiter im Knast schmoren“ titelte eine Boulevard-Zeitung in den neuen Ländern. Dem Mann, den die Zeitung als Promi-Gastwirt bezeichnet, werfe die Staatsanwaltschaft sechsfachen Betrug und dreifache Insolvenzverschleppung vor. Dem Beitrag ist ein Foto des Betreffenden beigestellt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt der Gastwirt eine Vorverurteilung. Außerdem sei sein Foto ohne seine Genehmigung veröffentlicht worden. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Der Beschwerdeführer habe auf Grund seines hohen Bekanntheitsgrades und des erheblichen Strafvorwurfes den Abdruck des Fotos hinnehmen müssen. Er habe sich von Fotografen der Zeitung wiederholt bei Veranstaltungen fotografieren lassen; die veröffentlichte Portraitaufnahme sei mit seiner Einwilligung gemacht worden. (2001)