Werbung
Zwei Regionalzeitungen veröffentlichen jeweils auf einer ihrer Sportseiten Anzeigen eines Bierherstellers. Die Anzeige in einer der beiden Zeitungen zeigt ein stilisiertes Fußballstadion, auf dessen Bande der Markenname ständig wiederholt wird. Sie ist unter dem Text platziert. Im zweiten Fall wird ein Fußball gezeigt, auf dessen sechseckigen schwarzen Feldern sich stets der Markenname des Bieres wiederfindet. Diese Anzeige ist dreispaltig in der rechten oberen Ecke einer Sportseite platziert. Ein Medienbüro vermisst die nach Ziffer 7 des Pressekodex erforderliche Trennung von Text und Werbung und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Chefredakteur der ersteren Zeitung verweist auf den Charakter der Anzeige als Streifenwerbung. Der Werbecharakter der Veröffentlichung sei für den Leser auf Anhieb erkennbar. (1996)