Gegendarstellung
Eine Regionalzeitung berichtet über den Rechtsstreit zwischen der Industrie- und Handelskammer und einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer. Sie informiert ihre Leser, die Stadt wolle mit dem Auktionator nicht mehr zusammenarbeiten. Sie erwähnt, dass der Mann auch Konkursmasse versteigere, dass ihm die Versteigerung von Orientteppichen untersagt worden sei, dass es schon häufig Auseinandersetzungen zwischen IHK und Stadt einerseits und dem Versteigerer andererseits gegeben habe. Der Betroffene reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die in dem Artikel getroffenen Aussagen seien falsch und geschäftsschädigend. Eine gerichtlich durchgesetzte Gegendarstellung sei bisher nicht veröffentlicht worden. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass das Blatt vom Amtsgericht verurteilt worden sei, die geforderte Gegendarstellung abzudrucken. Dieses Urteil sei jedoch durch das Landgericht aufgehoben worden, weil es der Kläger versäumt habe, das Urteil innerhalb eines Monats nach Verkündigung durchzusetzen. Durch diese Entwicklung sei die Beschwerde bereits überholt. Man sehe sich auch nicht in der Lage, die Gegendarstellung im Kulanzwege abzudrucken. (1996)