Entscheidungen finden

Unterschiedliche Bewertungen

Eine Lokalzeitung berichtet, dass eine Umweltministerin ihr Amt ruhen lässt. Das Ruhen der Amtsgeschäfte sei im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten entschieden worden. In diversen Meldungen einer Nachrichtenagentur zum selben Thema findet sich die Formulierung »... lässt ihr Amt ruhen«, gleichzeitig ist aber auch von »vorübergehender Beurlaubung« die Rede. Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Er hält die Nachricht in der Lokalzeitung für eine unwahre Information, die entweder auf einer unkorrekten Arbeit der Nachrichtenagentur beruhe oder aber als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht der Zeitung selbst anzulasten sei. Als Beleg führt der Beschwerdeführer einen Beitrag in einer überregionalen Zeitung an, der von einer Beurlaubung der Ministerin berichtet. Die Zeitung äußert sich zu dem Vorwurf nicht. Die Nachrichtenagentur kann in ihren Texten einen Verstoß gegen den Pressekodex nicht erkennen. (1995)