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Foto eines Unbeteiligten

Eine Zeitschrift bezieht in einen Bericht über die Hintergründe der Entführung eines 8jährigen Jungen und über die Lebensumstände, Herkunft und Entwicklung des inzwischen überführten Täters auch den Vater des Entführers ein. Der Mann wird auf einem Foto gezeigt. Sein Name, Wohnort und Beruf werden erwähnt. Im Text und in der Bildunterzelle wird ihm das Zitat unterstellt: »Mein Sohn verdient keine Gnade.« Zuvor hatte der Vater dem Reporter einer Boulevardzeitung Auskunft über das Verhalten seines Sohnes im Elternhaus gegeben. Der Inhalt dieses Gesprächs war darauf in zwei Boulevardzeitungen wiedergegeben worden. Auch in diesen Veröffentlichungen waren ein Foto des Betroffenen so wie das Zitat »Keine Gnade« enthalten. Das Foto des Vaters in der Zeitschrift stammte aus dem Jahre 1985 und war aus Anlass eines Dienstjubiläums veröffentlicht worden. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat bestreitet der Vater das ihm zugeschriebene Zitat und beklagt, dass sein Foto ohne seine Einwilligung verwendet wurde. (1988)