Richtigstellung
Zeitung korrigiert falsche Zahlenangabe in Stadtratssitzung
Eine Regionalzeitung berichtet, dass der Stadtrat zwei Bebauungspläne beschlossen habe. Im Bebauungsplan für den Bootshafen stehe zwar die Stauhöhe des Sees, wie sie im Wasserrechtsbescheid des See-Betreibers festgehalten sei: 784 Meter über Normalnull (NN). Im Stadtrat sei aber betont worden, dass damit seitens der Stadt keine maximale Stauhöhe des Sees festgeschrieben sei. Im Bebauungsplan sei für Gebäude lediglich die maximale Obergrenze vorgegeben. Das heiße: Der Erdgeschoss-Boden eines Hauses dürfe nicht höher als auf 784,60 Meter über NN gebaut werden. Eine Interessengemeinschaft teilt der Redaktion daraufhin mit, die Angabe der Zeitung sei falsch. Der See dürfe nicht bis 784 Meter, sondern nur bis 782 Meter über NN angestaut werden. Vierzehn Tage später korrigiert die Zeitung unter der Überschrift „See-Aufstau nur bis 782 Meter“ ihre Angabe. Warum im Bebauungsplan das falsche Stauziel genannt worden sei, habe man trotz wiederholter Anfrage bei der Stadtverwaltung nicht erfahren können. Man sei noch auf der Suche nach der Fehlerquelle, heiße es. Die Zeitung zitiert auch den Sprecher der See-Anrainer, der einen Aufstau des Sees auf 784 Meter über NN eine Katastrophenlage nennt, da dann das halbe Umland unter Wasser stehe. Der Sprecher der betroffenen Interessengemeinschaft kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Falschberichterstattung im ersten Artikel und führt an, dass auch die vorgenommene Korrektur nicht in Ordnung sei. Die Überschrift des zweiten Beitrages lasse den Leser im Unklaren darüber, ob der sommerliche Normalstau oder der Hochwasseraufstau gemeint sei. Zudem sei die Korrektur eindeutig zu spät erfolgt. Eine Gegendarstellung der Interessengemeinschaft habe die Zeitung nicht abgedruckt. Der Leiter der Lokalredaktion weist darauf hin, dass er in dem strittigen Artikel exakt das berichtet habe, was in der Sitzung des Stadtrates gesagt worden sei. Danach sei im Bebauungsplan „Bootshafen“ die Stauhöhe des Sees, wie sie im Wasserrechtsbescheid des Seebetreibers festgehalten sei, nämlich mit 784 Metern über Normalnull angegeben worden. Dieser Darstellung habe während der Ratssitzung niemand widersprochen. Durch eine Fax-Mitteilung sei er dann darauf aufmerksam gemacht worden, dass die vorgetragene Angabe der Stauhöhe von 784 Metern über NN nicht richtig sei. Die Frage, woher die Zahl stamme, hätte jedoch nicht beantwortet werden könne. Insofern seien weitere Recherchen notwendig gewesen. Er habe jedoch versichert, dass – sollte die Unrichtigkeit der Angabe dabei bestätigt werden – sie entsprechend korrigiert werden würde. Auf Grund der folgenden Weihnachts- und Neujahrsferien sei es jedoch nicht möglich gewesen, bei den zuständigen Behörden einen geeigneten Gesprächspartner zu finden. Schließlich habe man 14 Tage später klargestellt, dass im gültigen Wasserrechtsbescheid von 1960 das Hochwasser-Stauziel des Sees bei 782 Metern über NN liege. Bei ihren weiteren Recherchen habe die Redaktion dann erfahren, dass die Zahl 784 auf eine Studie aus dem Jahre 1985 zurückgehe. Vier Wochen später habe man ein Gespräch der See-Anrainer mit dem Umweltminister zu einer neuerlichen Richtigstellung des Sachverhaltes genutzt. (2000/2001)