Anonymes Interview
Eine Lokalzeitung berichtet in mehreren Beiträgen über eine öffentliche Diskussion um die Neubesetzung der Leitung des Seniorenheims der Stadt. Betroffene und Politiker monieren eine Fehlbesetzung der Stelle mit einem nur kaufmännisch vorgebildeten Verwaltungsfachmann, dem die fachliche Qualifikation für die Betreuung alter Menschen fehle. Die politischen Parteien forderten eine ordentliche Stellenausschreibung, da der jetzige Leiter von der Verwaltung nur als Übergangslösung eingesetzt worden sei. Die Berichterstattung befasst sich auch mit der allgemeinen Frage, welche Qualifikation ein Heimleiter grundsätzlich benötigt. In einem der Beiträge wird ein anonymes Mitglied des Personals im Seniorenheim interviewt. Nach dessen Aussagen sei der Heimleiter kein Vertrauensmann. Er handle mit gezielten Ge- und Verboten zum Nachteil für die Bewohner und das Personal. Zudem habe er den Bereitschaftsdienst abgeschafft, so dass eine 24-Stunden-Pflege im Heim nicht gewährleistet sei. Dem neuen Heimleiter fehlten notwendige Kenntnisse und Menschlichkeit. Er mache nur das »Nötigste«. Zu Silvester habe er im Heim ein Alkoholverbot ausgesprochen. Drei Tage später druckt die Zeitung eine Gegendarstellung des Stadtdirektors zu diesem Interview ab. In den folgenden Tagen setzt die Zeitung die Berichterstattung zum Thema fort. In einer umfangreichen Stellungnahme weist der Stadtdirektor die Vorwürfe zurück. Außerdem wird berichtet, dass andere Beteiligte, darunter auch weitere Personalangehörige, die Kritik am Heim »untermauern«. Ein Strafverfahren gegen den Redakteur wegen Verleumdung durch das anonyme Interview wird in zweiter Instanz eingestellt. Jetzt beschwert sich der Stadtdirektor beim Deutschen Presserat. Sein Vorwurf: Bei keinem der Betroffenen wurde gegenrecherchiert. Die Beurteilung der fachlichen Qualifikation des Heimleiters obliege den zuständigen Gremien, nicht jedoch den anonymen Mitarbeitern des Seniorenheims. Die Berichterstattung verstoße gegen das Wahrhaftigkeits- und das Sorgfaltsgebot. (1988)