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Intimsphäre

Unter dem Serientitel »Die Bestie vom süßen See« berichtet eine Boulevardzeitung in mehreren Folgen über die Tötungsdelikte eines Mannes, der das »grausigste Verbrechen in der DDR« begangen hat. Die Schlagzeile lautet: »Frauenmörder aß seine Opfer auf«. Im ersten Teil wird unter der Überschrift »Da schnitt er ihr die Brust ab« der Mord an einer 79-jährigen Frau beschrieben, die weitgehend erkennbar wird: Der Vorname des Opfers wird genannt, der erste Buchstabe des Familiennamens, der Wohnort mit Straße und Hausnummer. Man habe die Frau unbekleidet, blutüberströmt, mit entstelltem Gesicht gefunden. Die rechte Brust der Frau habe gefehlt, ebenso ihr Geschlechtsteil. Geschildert wird, wie anhand der Obduktionsergebnisse die Tat im einzelnen rekonstruiert wird. Zu dem Beitrag erscheint ein Foto vom Tatort mit der auf dem Bauch liegenden unbekleideten Toten. Die Kinder des Mordopfers beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen Andenken und Würde der Toten beeinträchtigt, ihre Identität preisgegeben. Die Zeitung schlage aus dem tragischen Tod der Mutter Kapital. Die Redaktion kann die Betroffenheit der Angehörigen nachempfinden. Sie begründet die identifizierende Berichterstattung damit, dass auch im Bereich der Kriminalität Unterlassungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten seien. Berichterstattung über Kapitalverbrechen sei in der ehemaligen DDR aus ideologischen Gründen nicht möglich gewesen. (1991)