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Informantenvertrag

In der “NRW-Flugaffäre” sollen angeblich “Kopfgelder” gezahlt worden sein

Eine Reihe von Printmedien berichtet über die sogen. “nordrhein-westfälische Flugaffäre”. Danach sollen Mitglieder der Landesregierung aus dienstlichen Gründen auch Flugzeuge benutzt haben, die von der Landesbank gechartert worden waren. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wirft der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement einem Nachrichtenmagazin unlautere Recherchemethoden in dieser Sache vor. Für die Herbeiführung von Informationen über die Nutzung dieser Flugverbindungen auch zu privaten Zwecken seien regelrechte “Kopfgelder” ausgesetzt worden. So habe die Witwe des Inhabers einer privaten Chartergesellschaft vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags eingeräumt, sie könne ein bereits erhaltenes Honorar von 100.000 D-Mark noch einmal beanspruchen, wenn sie belastendes Material über den Ministerpräsidenten nachliefere. Diese Aussage habe ein Zeuge bei seiner Vernehmung vor dem selben Ausschuss bestätigt und präzisiert. Danach sei zwischen dem Nachrichtenmagazin und der ehemaligen Stewardess die Zahlung von weiteren 100.000 D-Mark für den Fall vereinbart worden, dass er, Clement, und sein Amtsvorgänger, Bundespräsident Johannes Rau, auf Grund der Information “geschasst” würden. Eine solche Vereinbarung mit der Informantin, die unter erheblichem finanziellen Druck gestanden habe, verstoße gegen den Pressekodex.